Versicherungstechnische Rückstellungen und Basiseigenmittel
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2147 DER KOMMISSION vom 6. August 2024 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. Juni 2024 bis 29. September 2024 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
09.02.2023
Dok. -Kürzel
2024/2147
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II / Solvency II)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2024/2147, 2024