Versicherungstechnische Rückstellungen und Basiseigenmittel

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/456 DER KOMMISSION vom 7. Februar 2024 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. Dezember 2023 bis 30. März 2024 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
09.02.2023
Dok. -Kürzel
2024/456
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
07.02.2024
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2024/456, 2024