Versicherungstechnische Rückstellungen und Basiseigenmittel
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2883 der Kommission vom 18. November 2024 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 30. September 2024 bis 30. Dezember 2024 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
09.02.2023
Dok. -Kürzel
2024/2883
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II / Solvency II)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2024/2883, 2024