Verordnung über den Restrisikoaufschlag (RRAO)
Initiative
Offizieller Name
Delegierte Verordnung (EU) 2022/2328 der Kommission vom 16. August 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung, was ein exotischer Basiswert ist und welche Instrumente für die Zwecke der Berechnung der Eigenmittelanforderungen als Instrumente mit Restrisiken gelten
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
12.03.2021
Dok. -Kürzel
2022/2328
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Revision der CRR (CRR2) - allgemeiner Teil
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
CRR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
CRR - Eigenmittelanforderungen (Artikel 92-386)
(nicht bindend, EU)
Revision der CRR - Eigenmittelanforderungen Handelsbuch und Marktrisiko
(Regelungsbestand, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2022/2328, 2022