Verlängerung Übergangszeiträume Eigenmittelanforderungen für Positionen ggü. CCPs
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2017/2241 der Kommission vom 6. Dezember 2017 zur Verlängerung der in den Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeiträume in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien (Text von Bedeutung für den EWR. )
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2017/2241
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 2
Verlängerung der Übergangsfristen für Risikopositionen gegenüber CCP
(Regelungsbestand, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2017/2241, 2017