Verlängerung der Übergangsfristen für Risikopositionen gegenüber CCP

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Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1889 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2018 zur Verlängerung der in den Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeiträume in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
19.10.2016
Dok. -Kürzel
2018/1889
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
04.12.2018
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
EMIR (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
CRR (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2018/1889, 2018