Verlängerung der Übergangsfristen für Risikopositionen gegenüber CCP
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1889 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2018 zur Verlängerung der in den Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeiträume in Bezug auf die Eigenmittelanforderungen für Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
19.10.2016
Dok. -Kürzel
2018/1889
Kurzbeschreibung
Status
Stand
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anzuwenden
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2018/1889, 2018