Verlängerung der Übergangsfrist für Crowdfunding-Dienstleister
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION vom 12.7.2022 zur Verlängerung des in Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/1503 des
Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeitraums für die weitere Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften
Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Übergangszeitraums für die weitere Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
12.07.2022
Dok. -Kürzel
C/2022/4835 final
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
KMU - Verordnung zu Europäischen Crowdfunding-Dienstleistern (ECSP)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, C/2022/4835 final, 2022