Update Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
Leitlinien zur Änderung der Leitlinien EBA/GL/2021/02 nach Artikel 17 und Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/849 über Sorgfaltspflichten und die Faktoren, die Kredit- und Finanzinstitute bei der Bewertung des mit einzelnen Geschäftsbeziehungen und gelegentlichen Transaktionen verknüpften Risikos für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berücksichtigen sollten („Die Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“)
Art
Leitlinien
Level 3 / Sonstige
Initiator
EBA
Vorgelegt
06.12.2022
Dok. -Kürzel
EBA/GL/2023/03
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
31.03.2023
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen

Quelle: EBA, EBA/GL/2023/03, 2023