Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (SFDPV)

Themenfeld:
Stichwörter:
Crowd Finance, Stammversion
Initiative
Offizieller Name
Verordnung zur Ausgestaltung der Prüfungen nach § 32f des Wertpapierhandelsgesetz bei Schwarmfinanzierungsdienstleistern nach der Verordnung (EU) 2020/1503 (Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung – SchwarmfdPV)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
BaFin
Vorgelegt
26.10.2021
Dok. -Kürzel
BGBl I Nr. 19/2022
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
17.05.2022
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: BaFin, BGBl I Nr. 19/2022, 2022