Rundschreiben zu passiven Ausgleichsposten für Mehrabführungen

Themenfeld:
Stichwörter:
Steuer
Initiative
Offizieller Name
Kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen bei nach § 15a EStG nicht verrechenbaren Verlusten der Organgesellschaft; Anwendung des BFH- Urteils I R 65/11 vom 29. August 2012; Änderung des BMF-Schreibens vom 15. Juli 2013, BStBl I S. 921; Anwendung des BFH- Urteils I R 67/15 vom 15. März 2017
Art
Rundschreiben
Level 3 / Sonstige
Initiator
Bund (DE)
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2024/0585015
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
04.07.2024
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: Bund (DE), 2024/0585015, 2024