RTS zur Festlegung der Bedingungen für Ausgleichszahlungen durch CCPs
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/450 DER KOMMISSION vom 25. November 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/23 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Reihenfolge, in der CCPs die in Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/23 genannte Entschädigung zu zahlen haben, der Höchstzahl von Jahren, in denen CCPs einen Anteil ihres Jahresgewinns für solche Zahlungen an Inhaber von einen Anspruch auf ihre künftigen Gewinne begründenden Instrumenten verwenden müssen, und des für diese Zahlungen zu verwendenden Höchstanteils an diesen Gewinnen
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
ESMA
Vorgelegt
12.07.2021
Dok. -Kürzel
2023/450
Kurzbeschreibung
Status
Stand
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anzuwenden
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anwendungsbereich
Relevant für
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Verbundene Initiativen
Level 1
Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien (CCPRRR)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: ESMA, 2023/450, 2022