RTS zur Clearingpflicht bei konzerninternen Transaktionen sowie zu Novationen von UK- zu EU-Kontrahenten

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Änderungsversion
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/237 DER KOMMISSION vom 21. Dezember 2020 zur Änderung der in den Delegierten Verordnungen (EU) 2015/2205, (EU) 2016/592 und (EU) 2016/1178 der Kommission festgelegten technischen Regulierungsstandards hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem die Clearingpflicht für bestimmte Arten von Kontrakten wirksam wird
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
ESAs
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2021/237
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
21.12.2020
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Clearing Verpflichtung unter EMIR (Kredit) (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Clearing Verpflichtungen unter EMIR (zusätzliche Währungen) (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
RTS zu Zinsswaps in G4 Währungen unter EMIR (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige

Quelle: ESAs, 2021/237, 2020