RTS zur Clearingpflicht bei konzerninternen Transaktionen sowie zu Novationen von UK- zu EU-Kontrahenten
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/237 DER KOMMISSION vom 21. Dezember 2020 zur Änderung der in den Delegierten Verordnungen (EU) 2015/2205, (EU) 2016/592 und (EU) 2016/1178 der Kommission festgelegten technischen Regulierungsstandards hinsichtlich des Zeitpunkts, ab dem die Clearingpflicht für bestimmte Arten von Kontrakten wirksam wird
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
ESAs
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2021/237
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
Anpassung der Clearingpflicht unter EMIR hinsichtlich des Brexit
(nicht bindend, EU)
Clearing Verpflichtung unter EMIR (Kredit)
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Clearing Verpflichtungen unter EMIR (zusätzliche Währungen)
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
RTS zu Zinsswaps in G4 Währungen unter EMIR
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: ESAs, 2021/237, 2020