RTS zu überarbeiteten Mitarbeiterkriterien für Vergütungszwecke
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/923 DER KOMMISSION vom 25. März 2021 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Kriterien für die Definition der Managementverantwortung, der Kontrollaufgaben, der wesentlichen Geschäftsbereiche und einer erheblichen Auswirkung auf das Risikoprofil eines wesentlichen Geschäftsbereichs sowie zur Festlegung der Kriterien für die Ermittlung der Mitarbeiter oder Mitarbeiterkategorien, deren berufliche Tätigkeiten vergleichsweise ebenso wesentliche Auswirkungen auf das Risikoprofil des Instituts haben wie diejenigen der in Artikel 92 Absatz 3 der genannten Richtlinie aufgeführten Mitarbeiter oder Mitarbeiterkategorien
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
19.12.2019
Dok. -Kürzel
2021/923
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
CRD IV
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
RTS on identified staff
(nicht bindend, EU)
Level 3 / Sonstige
Peer Review on RTS on applied standards on identified staff
(nicht bindend, EU)
Ausnahmen für Mitarbeiterkategorien ohne Auswirkung auf Risikoprofil
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Sonderregelung für Mitarbeiter ohne Einfluss auf das Risikoprofil
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Quelle: EBA, 2021/923, 2021