RTS zu den Anforderungen an die Bewertung bei Abwicklung eines CCPs
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/1616 DER KOMMISSION vom 3. Mai 2023 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/23 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Umstände, unter denen eine Person als von der Abwicklungsbehörde und der zentralen Gegenpartei unabhängig zu betrachten ist, der Methode zur Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einer zentralen Gegenpartei, der Trennung der Bewertungen, der Methode zur Berechnung des in vorläufige Bewertungen aufzunehmenden Puffers für zusätzliche Verluste sowie der Methode für die Durchführung der Bewertung der Anwendung des Grundsatzes „keine Schlechterstellung von Gläubigern“
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
ESMA
Vorgelegt
18.11.2021
Dok. -Kürzel
2023/1616
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Vorschriften für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien (CCPRRR)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: ESMA, 2023/1616, 2023