RTS 4: Kriterien zur Bestimmung, ob Derivate, die der Clearingpflicht unterliegen, der Handelsverpflichtung unterliegen sollten

Themenfeld:
Stichwörter:
Handel
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/2020 DER KOMMISSION vom 26. Mai 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente im Hinblick auf technische Regulierungsstandards für Kriterien zur Entscheidung über die Auferlegung der Handelspflicht für der Clearingpflicht unterliegende Derivate
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
ESMA
Vorgelegt
28.09.2015
Dok. -Kürzel
2016/2020
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Aktuelle Fassung
Finale Fassung
19.11.2016
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anzuwen­den

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anwendungsbereich
Relevant für

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Verbundene Initiativen
Level 1
MiFIR (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: ESMA, 2016/2020, 2016