RTS 28: Veröffentlichung von Informationen durch Wertpapierfirmen
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/576 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die jährliche Veröffentlichung von Informationen durch Wertpapierfirmen zur Identität von Handelsplätzen und zur Qualität der Ausführung
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
ESMA
Vorgelegt
28.09.2015
Dok. -Kürzel
2017/576
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
MiFID II
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
Q&A zu MiFID II und MiFIR zu Investorenschutz und Vermittlerthemen
(Regelungsbestand, EU)
Anti-Procyclicality Margin Measures for CCPs
(Regelungsbestand, EU)
Publication of reports by execution venues and firms as required under RTS 27 and 28 in light of COVID-19
(nicht bindend, EU)
Depriorisierung von Aufsichtsmaßnahmen in Bezug auf die Verpflichtung zur Veröffentlichung von RTS 28-Berichten
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Quelle: ESMA, 2017/576, 2016