RTS 20: Kriterien, nach denen eine Tätigkeit als Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit gilt
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/592 DER KOMMISSION vom 1. Dezember 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Kriterien, nach denen eine Tätigkeit als Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit gilt
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
ESMA
Vorgelegt
28.09.2015
Dok. -Kürzel
2017/592
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
MiFID II
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Änderung der Kriterien, nach denen eine Tätigkeit als Nebentätigkeit zur Haupttätigkeit gilt
(Regelungsbestand, EU)
Level 3 / Sonstige
Q&A MiFID II and MiFIR commodity derivatives topics
(Regelungsbestand, EU)
Hinweise zu den Nebentätigkeitsausnahmen von Kreditinstituten
(Regelungsbestand, DE)
Market Size Calculation
(nicht bindend, EU)
Clarification of ancillary activities under MiFID II
(nicht bindend, EU)
Quelle: ESMA, 2017/592, 2016