Restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-nahe Personen und Organisationen
Initiative
Offizieller Name
Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 467/2001 des Rates über das Verbot der Ausfuhr bestimmter Waren und Dienstleistungen nach Afghanistan, über die Ausweitung des Flugverbots und des Einfrierens von Geldern und anderen Finanzmitteln betreffend die Taliban von Afghanistan
Art
Verordnung
Level 1
Initiator
EU
Vorgelegt
29.05.2002
Dok. -Kürzel
881/2002; 2024/2208
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Aktualisierte Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Zusätzliche restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-nahe Personen und Organisationen
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs mit bestimmten Personen oder Personengesellschaften
(nicht bindend, DE)
Restriktive Maßnahmen - Liste der Anhänge mit den Kontaktdaten der zuständigen Behörenden
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
Konsolidierte Sanktions-Liste des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
(nicht bindend, INT)
Quelle: EU, 881/2002; 2024/2208, 2024