Präzisierung Anford. für Risikopositionen aus übertragenen Kreditrisiken
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 625/2014 DER KOMMISSION vom 13. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anforderungen, denen Anleger, Sponsoren, ursprüngliche Kreditgeber und Originatoren in Bezug auf Risikopositionen aus übertragenen Kreditrisiken unterliegen
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/1798 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2015 zur Berichtigung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 625/2014 zur Ergänzung der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anforderungen, denen Anleger, Sponsoren, ursprüngliche Kreditgeber und Originatoren in Bezug auf Risikopositionen aus übertragenen Kreditrisiken unterliegen
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/1798 DER KOMMISSION vom 2. Juli 2015 zur Berichtigung der delegierten Verordnung (EU) Nr. 625/2014 zur Ergänzung der Verordnung
(EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Anforderungen, denen Anleger, Sponsoren, ursprüngliche Kreditgeber und Originatoren in Bezug auf Risikopositionen aus übertragenen Kreditrisiken unterliegen
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
22.05.2013
Dok. -Kürzel
625/2014, 2015/1798
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
CRR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
RTS zum Risikoselbstbehalt bei Verbriefungen
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EBA, 625/2014, 2015/1798, 2014