Novelle der FMA-Kostenverordnung (2023)
Initiative
Offizieller Name
219. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die FMA-Kostenverordnung 2016 geändert wird
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
23.05.2023
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 219/2023
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
FMA-Kostenverordnung 2016 – FMA-KVO 2016
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, AT)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 219/2023, 2023