Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren für UCITS
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE RICHTLINIE (EU) 2021/1270 DER KOMMISSION vom 21. April 2021 zur Änderung der Richtlinie 2010/43/EU in Bezug auf die von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) zu berücksichtigenden Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren
Art
Delegierte Richtlinie
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
08.06.2020
Dok. -Kürzel
2021/1270
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW / UCITS)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Umsetzung der EU-Richtlinie für OGAW zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
(Regelungsbestand, Änderungsversion, AT)
OGAW: organisatorische Anforderungen und Verhaltensregeln
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 2
Implementation guidelines for investment firms and UCITS on sustainability risks and sustainability factors
(Regelungsbestand, Änderungsversion, NL)
Verordnung zur Änderung der Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung
(Regelungsbestand, Änderungsversion, DE)
Level 3 / Sonstige
Aktionsplan der Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums
(nicht bindend, EU)
Sustainability risks and factors in UCITS Directive and AIFMD
(nicht bindend, EU)
Quelle: EU, 2021/1270, 2021