Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsfaktoren für AIFMs
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1255 DER KOMMISSION vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 im Hinblick auf die von den Verwaltern alternativer Investmentfonds zu berücksichtigenden Nachhaltigkeitsrisiken und -faktoren
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
08.06.2020
Dok. -Kürzel
2021/1255
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
AIFM-Richtlinie (AIFMD)
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
Level-II-Verordnung AIFM
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
Sustainability risks and factors in UCITS Directive and AIFMD
(nicht bindend, EU)
Reporting obligations (AIFMD)
(Regelungsbestand, EU)
Aktionsplan der Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums
(nicht bindend, EU)
Quelle: EU, 2021/1255, 2021