Mindestinformationen im Falle einer Ausnahme von der Prospektpflicht im Zusammenhang mit einer Übernahme

Themenfeld:
Stichwörter:
Nachhaltigkeit / ESG
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/528 DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Mindestinformationen des Dokuments, das der Öffentlichkeit bei einer Ausnahme von der Prospektpflicht im Zusammenhang mit einer Übernahme im Wege eines Tauschangebots, einer Verschmelzung oder einer Spaltung zur Verfügung zu stellen ist
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
16.06.2020
Dok. -Kürzel
2021/528
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
16.12.2020
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Prospektverordnung für Wertpapiere (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Förderung der Nutzung von KMU-Wachstumsmärkten (Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2021/528 , 2020