Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute und Wertpapierfirmen (MaSanV)

Themenfeld:
Stichwörter:
Sanierung, Stammversion
Initiative
Offizieller Name
Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
BaFin
Vorgelegt
09.08.2017
Dok. -Kürzel
BGBl. I Nr. 15/2020
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
31.03.2020
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
BRRD-Umsetzungsgesetz (inkl. Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, DE)
Level 2
RTS on content of recovery plans (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige

Quelle: BaFin, BGBl. I Nr. 15/2020, 2020