Methodik zur Schätzung der Säule 2 und der kombinierten Kapitalpufferanforderungen für MREL
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1118 DER KOMMISSION vom 26. März 2021 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Methode zur Abschätzung der Anforderung nach Artikel 104a der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und der kombinierten Kapitalpufferanforderung für Abwicklungseinheiten auf konsolidierter Basis auf Ebene der Abwicklungsgruppe, sofern die Abwicklungsgruppe nicht selbst den Anforderungen nach jener Richtlinie unterliegt
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
24.07.2020
Dok. -Kürzel
2021/1118
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EBA, 2021/1118, 2021