Liquiditätshorizonte für den IMA für das Marktrisiko
Initiative
Offizieller Name
Delegierte Verordnung (EU) 2022/2058 der Kommission vom 28. Februar 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Bestimmung der Liquiditätshorizonte beim alternativen auf einem internen Modell beruhenden Ansatz gemäß Artikel 325bd Absatz 7
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
27.06.2019
Dok. -Kürzel
2022/2058
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Revision der CRR (CRR2) - allgemeiner Teil
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Level 2
Kriterien für die Bewertung der Modellierbarkeit von Risikofaktoren im Rahmen der IMA für das Marktrisiko
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Anforderungen an Backtesting und Gewinn- und Verlustrechnung
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
Revision der Mindestkapitalanforderungen für Marktrisiko
(nicht bindend, INT)
Revised market risk and counterparty credit risk frameworks
(nicht bindend, EU)
Quelle: EU, 2022/2058, 2022