Leitlinien zur Verhinderung des Missbrauchs von Geldtransfers in Bezug auf Geldwäsche und Terrorfinanzierung
Initiative
Offizieller Name
Endgültige Leitlinien : Gemeinsame Leitlinien nach Artikel 25 der Verordnung (EU) 2015/847 zu den Maßnahmen, mit deren Hilfe Zahlungsdienstleister das Fehlen oder die Unvollständigkeit von Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten feststellen können, und zu den empfohlenen Verfahren für die Bearbeitung eines Geldtransfers, bei dem die vorgeschriebenen Angaben fehlen
Art
Leitlinien
Level 3 / Sonstige
Initiator
ESAs
Vorgelegt
05.04.2017
Dok. -Kürzel
JC/GL/2017/16
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Geldtransferverordnung
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
AMLD4 (4. Geldwäscherichtlinie)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
Update der AML/CFT Leitlinien
(Regelungsbestand, EU)
Hinweise zur Geldtransferverordnung
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, DE)
Änderung der Leitlinien zur Verhinderung des Missbrauchs von Geldtransfers für ML/TF-Zwecke
(Regelungsbestand, EU)
Leitlinien zur Verhinderung des Missbrauchs der Übertragung von Geldern und bestimmten Krypto-Assets (Leitlinien zur Transferregelung)
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Quelle: ESAs, JC/GL/2017/16, 2018