Kryptowertetransferverordnung - KryptoTransferV
Initiative
Offizieller Name
Verordnung über verstärkte Sorgfaltspflichten bei dem Transfer von Kryptowerten (Kryptowertetransferverordnung - KryptoTransferV)
Vom 22. Mai 2023
Vom 22. Mai 2023
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
Bund (DE)
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
BGBl I Nr.135/2023
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Aktualisierte Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: Bund (DE), BGBl I Nr.135/2023, 2023