Kryptowertetransferverordnung - KryptoTransferV

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
Verordnung über verstärkte Sorgfaltspflichten bei dem Transfer von Kryptowerten (Kryptowertetransferverordnung - KryptoTransferV)
Vom 22. Mai 2023
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
Bund (DE)
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
BGBl I Nr.135/2023
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Aktualisierte Fassung
26.05.2023
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: Bund (DE), BGBl I Nr.135/2023, 2023