Kriterien zur Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/345 DER KOMMISSION vom 14. November 2017 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Kriterien im Zusammenhang mit der Methode zur Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten von Instituten oder Unternehmen
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
07.11.2014
Dok. -Kürzel
2018/345
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
EWR Abkommen: Aufnahme von ergänzender Regulatorik zur Abwicklungsrichtlinie
(nicht bindend, EU)
Framework for Valuation
(nicht bindend, EU)
Quelle: EBA, 2018/345, 2018