Kriterien für die Bewertung der Modellierbarkeit von Risikofaktoren im Rahmen der IMA für das Marktrisiko
Initiative
Offizieller Name
Delegierte Verordnung (EU) 2022/2060 der Kommission vom 14. Juni 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Kriterien für die Bewertung der Modellierbarkeit von Risikofaktoren im Rahmen des auf einem internen Modell basierenden Ansatzes (IMA) und zur Festlegung der Häufigkeit dieser Bewertung gemäß Artikel 325be Absatz 3 der Verordnung
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
27.06.2019
Dok. -Kürzel
2022/2060
Kurzbeschreibung
Status
Stand
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anzuwenden
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anwendungsbereich
Relevant für
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Verbundene Initiativen
Level 1
Revision der CRR (CRR2) - allgemeiner Teil
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Level 2
Liquiditätshorizonte für den IMA für das Marktrisiko
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Anforderungen an Backtesting und Gewinn- und Verlustrechnung
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Änderungen an RTS zu FRTB auf Basis CRR3
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
Revision der Mindestkapitalanforderungen für Marktrisiko
(nicht bindend, INT)
Kriterien für die Verwendung von Dateninputs im erwarteten Shortfall-Risikomaß
(Regelungsbestand, EU)
Quelle: EU, 2022/2060, 2022