Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung (KI-RMV)

Themenfeld:
Stichwörter:
RDA
Initiative
Offizieller Name
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die ordnungsgemäße Erfassung, Steuerung, Überwachung und Begrenzung der Risikoarten gemäß § 39 Abs. 2b BWG (Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung – KI-RMV)
Art
Verordnung
Level 2
Initiator
FMA
Vorgelegt
20.12.2013
Dok. -Kürzel
BGBl. II Nr. 235/2014
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
24.09.2014
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 3 / Sonstige

Quelle: FMA, BGBl. II Nr. 235/2014, 2014