Kooperation von Herkunfts- und Tätigkeitsländern unter PSD2
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1722 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2021 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden des Herkunfts- und des Aufnahmemitgliedstaats im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten, die grenzüberschreitend Zahlungsdienste erbringen
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
31.07.2018
Dok. -Kürzel
2021/1722
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Payment Services Directive 2 (PSD2)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EBA, 2021/1722, 2021