ITS zur Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln
Initiative
Offizieller Name
Durchführungsverordnung (EU) 2016/869 der Kommission vom 27. Mai 2016 zur Festlegung technischer Informationen für die Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln für Meldungen mit Stichtagen vom 31. März bis 29. Juni 2016 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
03.06.2016
Dok. -Kürzel
2016/869
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln 30. September 2016-30. Dezember 2016
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Berechnung von versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmitteln 30. Juni 2016 - 29. September 2016
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2016/869, 2016