ITS zum Benchmarking interner Modelle 2021
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/2017 DER KOMMISSION vom 13. September 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 im Hinblick auf die Referenzportfolios, Meldebögen und Erläuterungen, die in der Union bei Meldungen nach Artikel 78 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden sind
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
13.12.2019
Dok. -Kürzel
2021/2017
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
CRD IV
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
ITS zum Benchmarking interner Modelle
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
EBA Reporting Framework 2.10
(Regelungsbestand, EU)
Meldebestimmungen Benchmarking Portfolios
(Regelungsbestand, AT)
Quelle: EBA, 2021/2017, 2021