ITS zum Benchmarking interner Modelle 2020
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/1971 DER KOMMISSION vom 13. September 2021 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/2070 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für Meldebögen, Begriffsbestimmungen und IT-Lösungen, die von Instituten für Meldungen an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und an zuständige Behörden gemäß Artikel 78 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden sind
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
18.12.2018
Dok. -Kürzel
2021/1971
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
CRD IV
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
ITS zum Benchmarking interner Modelle
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2021/1971, 2021