ITS zum aufsichtsrechtlichen Reporting - im Zusammenhang mit CRR2 und Backstop-Verordnung

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/451 DER KOMMISSION vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
16.10.2019
Dok. -Kürzel
2021/451
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
17.12.2020
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Revision der CRR (CRR2) - allgemeiner Teil (Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Mindestdeckung notleidender Risikopositionen (Backstop Regulation) (Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
CRR-Anpassungen hinsichtlich der Covid-19-Pandemie (CRR Quick Fix) (Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)

Quelle: EU, 2021/451, 2020