ITS zu Meldungen in Bezug auf grenzüberschreitende Tätigkeiten von AIFMs
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/913 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Form und Inhalt der Informationen, die zu den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Verwaltern alternativer Investmentfonds zu übermitteln sind, und den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden über grenzüberschreitende Anzeigeschreiben
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
ESMA
Vorgelegt
09.09.2022
Dok. -Kürzel
2024/913
Kurzbeschreibung
Status
Stand
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anzuwenden
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anwendungsbereich
Relevant für
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Verbundene Initiativen
Level 1
AIFM-Richtlinie (AIFMD)
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: ESMA, 2024/913, 2023