ITS zu Meldungen in Bezug auf grenzüberschreitende Tätigkeiten von AIFMs

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Stichwörter:
Ergänzungsversion
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/913 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Form und Inhalt der Informationen, die zu den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Verwaltern alternativer Investmentfonds zu übermitteln sind, und den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden über grenzüberschreitende Anzeigeschreiben
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
ESMA
Vorgelegt
09.09.2022
Dok. -Kürzel
2024/913
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
15.12.2023
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anzuwen­den

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
AIFM-Richtlinie (AIFMD) (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: ESMA, 2024/913, 2023