ITS zu Meldungen in Bezug auf grenzüberschreitende Tätigkeiten von Verwaltungsgesellschaften und OGAW
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/910 DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2023 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Form und Inhalt der Informationen, die zu den grenzüberschreitenden Tätigkeiten von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) und OGAW-Verwaltungsgesellschaften zu übermitteln sind, und den Informationsaustausch zwischen zuständigen Behörden über grenzüberschreitende Anzeigeschreiben sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 584/2010 der Kommission
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
09.09.2022
Dok. -Kürzel
2024/910
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW / UCITS)
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EU, 2024/910, 2023