ITS zu belasteten Vermögenswerten (Asset Encumbrance)
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/79 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2014 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Belastung von Vermögenswerten, ein einheitliches Datenpunktmodell und Validierungsregeln
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
26.03.2013
Dok. -Kürzel
2015/79
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
–
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EBA, 2015/79, 2014