ITS zu belasteten Vermögenswerten (Asset Encumbrance)

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/79 DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2014 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Belastung von Vermögenswerten, ein einheitliches Datenpunktmodell und Validierungsregeln
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
26.03.2013
Dok. -Kürzel
2015/79
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
18.12.2014
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EBA, 2015/79, 2014