ITS on benchmarking exercise

Themenfeld:
Stichwörter:
IRBA, Meldewesen, Marktrisiko
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/2070 DER KOMMISSION vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für Meldebögen, Begriffsbestimmungen und IT-Lösungen, die von Instituten für Meldungen an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und an zuständige Behörden gemäß Artikel 78 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden sind
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
28.05.2014
Dok. -Kürzel
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
14.09.2016
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EBA, DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/2070 DER KOMMISSION vom 14. September 2016 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für Meldebögen, Begriffsbestimmungen und IT-Lösungen, die von Instituten für Meldungen an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde und an zuständige Behörden gemäß Artikel 78 Absatz 2 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu verwenden sind, 2016