Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge
Initiative
Offizieller Name
Delegierte Verordnung (EU) 2018/72 der Kommission vom 4. Oktober 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates über
Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der von Kartenzahlverfahren und abwickelnden Stellen zu
erfüllenden Anforderungen zur Gewährleistung der Anwendung von Anforderungen in Bezug auf ihre Unabhängigkeit hinsichtlich Rechnungslegung, Organisation und Entscheidungsverfahren
Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der von Kartenzahlverfahren und abwickelnden Stellen zu
erfüllenden Anforderungen zur Gewährleistung der Anwendung von Anforderungen in Bezug auf ihre Unabhängigkeit hinsichtlich Rechnungslegung, Organisation und Entscheidungsverfahren
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
04.10.2017
Dok. -Kürzel
2018/72
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Umsetzung der Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (Interbankenentgeltevollzugsgesetz – IEVG)
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
EWR-Abkommen: Aufnahme von Delegierter Verordnung 2018/72
(nicht bindend, EU)
Opinion on separation of payment card schemes and processing entities
(nicht bindend, EU)
Quelle: EU, 2018/72, 2018