Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren und -präferenzen in die Produkt-Governance-Verpflichtungen

Themenfeld:
Stichwörter:
Nachhaltigkeit / ESG
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE RICHTLINIE (EU) 2021/1269 DER KOMMISSION vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 durch Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Produktüberwachungspflichten
Art
Delegierte Richtlinie
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
08.06.2020
Dok. -Kürzel
2021/1269
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
21.04.2021
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen

Quelle: EU, 2021/1269, 2021