Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren und -präferenzen in die Produkt-Governance-Verpflichtungen
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE RICHTLINIE (EU) 2021/1269 DER KOMMISSION vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 durch Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Produktüberwachungspflichten
Art
Delegierte Richtlinie
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
08.06.2020
Dok. -Kürzel
2021/1269
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
MiFID II
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Änderung WAG 2018: Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Produktüberwachungspflichten
(Regelungsbestand, Änderungsversion, AT)
Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren Produktüberwachungspflichten (Änderung WAG 2018)
(Regelungsbestand, Änderungsversion, AT)
Level 2
Regelungen bezüglich des Investorenschutzes
(Regelungsbestand, EU)
Implementation guidelines for investment firms and UCITS on sustainability risks and sustainability factors
(Regelungsbestand, Änderungsversion, NL)
Nationale Umsetzung der Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren und -präferenzen in Produktüberwachungspflichten
(Regelungsbestand, Änderungsversion, DE)
Level 3 / Sonstige
Integrating sustainability risks and factors in MiFID II
(nicht bindend, EU)
Aktionsplan der Kommission zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums
(nicht bindend, EU)
Quelle: EU, 2021/1269, 2021