Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren, -Risiken und -Präferenzen in organisatorische Anforderungen für Wertpapierfirmen

Themenfeld:
Stichwörter:
Nachhaltigkeit / ESG
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/1253 DER KOMMISSION vom 21. April 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen in bestimmte organisatorische Anforderungen und Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit von Wertpapierfirmen
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
24.05.2018
Dok. -Kürzel
2021/1253
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
21.04.2021
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
MiFID II (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Organisatorische Anforderungen an Wertpapierfirmen (Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
ESG-Offenlegungs-Regeln / del. Verordnung zur SFDR (Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)

Quelle: EU, 2021/1253, 2021