Identifizierung der Aktionäre, Informationsübermittlung und Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte

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Stichwörter:
Stammversion
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1212 DER KOMMISSION vom 3. September 2018 zur Festlegung von Mindestanforderungen zur Umsetzung der Bestimmungen der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Identifizierung der Aktionäre, die Informationsübermittlung und die Erleichterung der Ausübung der Aktionärsrechte
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
11.04.2018
Dok. -Kürzel
2018/1212
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
04.09.2018
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
CSDR (Zentralverwahrer-Verordnung) (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Aktionärsrechterichtlinie (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, 2018/1212, 2018