Höhe der Aufsichtsgebühren, die der Lead Overseer von dritten Anbietern kritischer IKT-Dienste erhebt

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1505 DER KOMMISSION vom 22.2.2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Höhe der von der federführenden Überwachungsbehörde bei kritischen IKT-Drittdienstleistern zu erhebenden Überwachungsgebühren und der Art und Weise der Entrichtung dieser Gebühren
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
16.11.2023
Dok. -Kürzel
(EU) 2024/1505
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Aktuelle Fassung
Finale Fassung
22.02.2024
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anzuwen­den

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Anwendungsbereich
Relevant für

Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.

Verbundene Initiativen
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EU, (EU) 2024/1505, 2024