Gleichwertigkeit von Drittländern im Hinblick auf die Behandlung von Risikopositionen gemäß CRR
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/536 DER KOMMISSION vom 29. März 2019 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2014/908/EU im Hinblick auf die Listen der Drittländer und Gebiete, deren aufsichtliche und rechtliche Anforderungen für die Zwecke der Behandlung von Risikopositionen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates als gleichwertig betrachtet werden
Art
Durchführungsbeschluss
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2019/536
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Verbundene Initiativen
Level 1
CRR - Eigenmittelanforderungen (Artikel 92-386)
(nicht bindend, EU)
CRR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Ergänzung Gleichwertigkeit der aufsichtsrechlichen Anforderung bei Drittländern
(nicht bindend, EU)
Aktualisierung der Liste der Drittländer mit der CRR gleichwertigen Anforderungen
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
Quelle: EU, 2019/536, 2019