Gebühren für Administratoren kritischer Referenzwerte und Referenzwert-Administratoren aus Drittländern
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2022/805 DER KOMMISSION vom 16. Februar 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung von im Rahmen der Beaufsichtigung bestimmter Referenzwert-Administratoren durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) geltenden Gebühren
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
2022/805
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
Benchmarkverordnung
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Änderung Benchmark-VO: Ablösung LIBOR und Verwendung Referenzwerten von Drittländern
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Level 2
Harmonisierung der Gebühren für Referenzwert-Administratoren
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Level 3 / Sonstige
Gebühren für Benchmark-Administratoren nach BMR
(nicht bindend, EU)
Quelle: EU, 2022/805, 2022