Fondsstandortgesetz (FoStoG)
Initiative
Offizieller Name
Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG)
Art
Gesetz
Level 1
Initiator
Bund (DE)
Vorgelegt
03.12.2020
Dok. -Kürzel
BGBl I Nr. 30/2021
Kurzbeschreibung
Status
Stand
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anzuwenden
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Anwendungsbereich
Relevant für
Erwerben Sie ein Abo, um Zugriff auf alle Inhalte zu erhalten.
Verbundene Initiativen
Level 1
Taxonomie-Verordnung
(Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, EU)
KMU - Richtlinie zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Vertriebs von Investmentfonds
(Regelungsbestand, Änderungsversion, EU)
Wertpapierhandelsgesetz (WPHG)
(Regelungsbestand, Stammversion, DE)
Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG
(Regelungsbestand, Stammversion, DE)
Level 2
Verordnung für die elektronische Kommunikation nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Kapitalanlage-e Kommunikationsverordnung – KAeKV)
(Regelungsbestand, Ergänzungsversion, DE)
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: Bund (DE), BGBl I Nr. 30/2021, 2021