Finanzkonglomerategesetz (FKG)

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
70. Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomerategesetz - FKG) erlassen wird sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden
Art
Gesetz
Level 1
Initiator
Bund (AT)
Vorgelegt
Dok. -Kürzel
BGBl. I Nr. 70/2004
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
14.07.2004
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz (Regelungsbestand, Änderungsversion, AT)
MiFID II Umsetzung (Börsegesetz 2018 und Wertpapieraufsichtsgesetz 2018) (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Wertpapierfirmengesetz (WPFG) (Regelungsbestand, Stammversion, Änderungsversion, AT)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: Bund (AT), BGBl. I Nr. 70/2004, 2004