Festsetzung der praktischen Arbeitsweise der Aufsichtskollegien
Initiative
Offizieller Name
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/99 DER KOMMISSION vom 16. Oktober 2015 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Festsetzung der praktischen Arbeitsweise der Aufsichtskollegien gemäß der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
Art
Durchführungsverordnung
Level 2
Initiator
EU
Vorgelegt
03.07.2014
Dok. -Kürzel
2016/99
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
CRD IV
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
Supervisory Colleges - Report 2018
(nicht bindend, EU)
Quelle: EU, 2016/99, 2015