Festlegung, was eine enge Übereinstimmung zwischen dem Wert der gedeckten Schuldverschreibungen und dem Wert der Aktiva eines Instituts darstellt
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 523/2014 DER KOMMISSION vom 12. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards, in denen festgelegt wird, was eine enge Übereinstimmung zwischen dem Wert der gedeckten Schuldverschreibungen und dem Wert der Aktiva eines Instituts darstellt
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
19.07.2013
Dok. -Kürzel
523/2014
Kurzbeschreibung
Status
Stand
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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft
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Anzuwenden
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Anwendungsbereich
Relevant für
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Verbundene Initiativen
Level 1
CRR - Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (Artikel 25-91)
(nicht bindend, EU)
CRR
(Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
–
Level 3 / Sonstige
–
Quelle: EBA, 523/2014, 2014