Festlegung von Kriterien zur Bewertung der Auswirkungen eines Institutsausfalls

Themenfeld:
Initiative
Offizieller Name
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/348 DER KOMMISSION vom 25. Oktober 2018 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Kriterien, anhand deren die Auswirkungen eines Institutsausfalls auf die Finanzmärkte, auf andere Institute und auf die Finanzierungsbedingungen zu bewerten sind
Art
Delegierte Verordnung
Level 2
Initiator
EBA
Vorgelegt
08.05.2017
Dok. -Kürzel
2019/348
Kurz­beschrei­bung
Status
Stand

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Aktuelle Fassung
Finale Fassung
25.10.2018
Nächster Schritt
Inkrafttreten und Anwendung
In Kraft

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Anwendungsbereich
Relevant für

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Verbundene Initiativen
Level 1
Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) (Regelungsbestand, Stammversion, EU)
Level 2
Level 3 / Sonstige

Quelle: EBA, 2019/348, 2018